Hallo Volker!
Post by Volker TonnNicht ganz der nimmt mind 16mm² CU oder 25mm² Alu für den *äusseren*
Blitzschutz.
Und diese Leitung muss *aussen* verlegt sein und mit dem
Fundament-oder Tiefenerder verbunden sein.
Also in meiner Lehre haben wir Mäste (für Rundfunk und SAT-Anlagen)
ausschließlich mit einträtigen Kupferleitungen (Grüngelb isoliert)
geerdet, indem die Leitung über eine Erdungsbandschelle am untersten
Mastende angeschlossen wurde, und über den kürzesten Weg durch das
Gebäude (fast immer stillgelegte Kamine oder Kabelschächte) mit der
Potentialausgleichschiene verbunden wurde.
Je nach Länge dieser Leitung wurde als Querschnitt halt mind. 6mm² bis
max. 16mm² genommen.
Das ist für den *Potentialausgleich* OK, ist aber nie und nimmer für den
Blitzschutz gewesen.
Der wurde vermutlich anschliesend durch ein Spezial-Unternehmen
hergestellt? Oder war ggf schon bei der Mastmontage erfolgt. Bei
freistehenden Masten z.B. durch Fundamenterder, die mit den
Befestigungsankern verschweisst sind. Oder bei Dachmasten mit anderen
leitenden Querschnitten (z.B. über Geländer) an den vorhandenen äusseren
Blitzschutz.
Für den Potenzialausgleich dürfen auch dauerhaft verlegte Rohrleitungen
mit bestimmten Mindestquerschnitten genutzt werden. Nur dürfen die keine
brennbaren Stoffe (z.B.Brenngase/ oder Treibstoffe) führen. Trinkwaser-
oder Heizungsleitungen sind OK wenn diese keine lösbaren Vebindungen
haben und an den zentralen Potenzialausgleich angeschlossen sind.
Habe leider keine VDE-Ordner mehr griffbereit, aber ich glaube sogar
das eine VDE-Norm vorschreibt, an welcher Klemme an der PAS die Erdung
für eine Antennenanlage angeschlossen werden muß...war glaube ich
Klemme 5 oder 7.
Man muss hier die Begrifflichkeiten sauber unterscheiden.
Was du meinst ist wohl *Potenzialausgleich*?
Post by Volker Tonnhttp://www.brieselang.net/info_schutz.php
Wenn ich das da richtig sehe, behandelt diese Seite aber nur den
äusseren Blitzschutz, also umgangssprachlich "Blitzableiter".
Ausserdem ist die erste Grafik mit der Angabe 10kV schon eher als
"lächerlich" zu bezeichnen, weil völlig irreal..:-(
Die 10KV liegen an dieser(!) Stelle immer noch gegen 0-Potenzial an wenn
der Blitz schon eingeschlagen ist und sich "in Ableitung" befindet.
10kV können, je nach Luftfeuchtigkeit und
Umgebungsfeldstärke/Ionisation gerade mal eine Luftstrecke von 10mm
überbrücken.
Ein Blitz, der mehrere Km bis zum Boden zählt, ist schon ein wenig
höher..:-)
Deshalb rechnet man im Blitzschutz auch nicht in kV, sondern soweit
ich es gelernt habe ausschließlich in kA Blitzstrom.
Das steht auch auf der Seite ....die du leider nicht wirklich gelesen hast?
Je nach Bauwerk/Standort sollte ein Blitzschutzsystem mindestens 200kA
ableiten können.
Auch das steht auf dieser Seite.
Bei Fernsehtürmen, Überlandleitungen usw sind praktische Werte
jenseits der 600kA üblich.
Sehr ausführliche und umfassende Informationen über inneren und
äusseren Blitzschutz, sowie komplettschutzsysteme für Bürogebäude uvm.
gibt es zB bei der Firma Dehn. (http://www.Dehn.de)
Ja, auch nicht schlecht. Wobei die sich auf ihre Produktpalette eingrenzen.
Ich wollte letztlich darauf hinaus, dass es nicht ausreicht "nur" einen
Potenzialausgleich herzustellen. Der kann im Falle eines Blitzeinschlags
ohne Anschluss an den 'äusseren Blitzschutz' mehr kaputt machen als gar
keine "Erdung".
Ich würde zu allererst einen vernünftigen Anschluss an an den äusseren
Blitzschutz machen bevor ich einen Potenzialausgleich anschliesse. Je
nach Ausführung geht der äussere Blitzschutz über eine Funkenstrecke, so
dass der Potenzialausgleich durchaus *zusätzlich* notwendig oder
zumindest ratsam ist um den Empfängereingang nicht mit statischer
Elektrizität zu verbrutzeln.
73,
Volker